Ich verwende Google Event-Tracking auf unserer Website und möchte die E-Mail-Adresse, die in unserem Newsletter-Abonnementformular verwendet wird, im Ereignisverfolgungsaufruf senden, damit ich sehen kann, welche Ereignisse Besucher auf unserer Website abgeschlossen haben.Ist es gegen die Nutzungsbedingungen von Google Analytics, Daten an Google zu senden, um Besucher zu identifizieren?
Ist dies nach den Nutzungsbedingungen von Google zulässig? Ich erinnere mich, irgendwo gelesen zu haben, dass dies nicht erlaubt ist, aber ich finde die Referenz nicht mehr.
Wenn es gegen googles TOS ist, sollte ich stattdessen einen eindeutigen Schlüssel für die E-Mail-Adresse auf unserem Server speichern und diesen Schlüssel dann im Ereignis-Tracker senden?
danke!
Lesen Sie ihre TOS. Wenn Sie es immer noch nicht wissen, sprechen Sie mit einem Anwalt oder fragen Sie Google. Niemand wird online Rechtsberatung geben ohne eine etablierte Anwalt-Kunden-Beziehung. – cdhowie
@cdhowie: Viele Leute geben Rechtsberatung online ohne eine etablierte Anwalt-Mandats-Beziehung. Die Tatsache, dass sie dies tun, zeigt an, dass sie dazu nicht befähigt sind und keine Verantwortung übernehmen, und generell ignoriert werden sollten. Nur pedantisch hier sein. –
@David: Nach dem Gesetz gibt es einen Unterschied zwischen "Rechtsberatung" und "Meinung". Wenn Sie Anspruch auf Rechtsberatung haben (oder manchmal nicht klarstellen, dass das, was Sie geben, keine Rechtsberatung ist!), Haften Sie für Schäden, die sich aus diesem Rat ergeben können. – cdhowie